Eine der Herausforderungen einer glutenfreien Diät ist die korrekte Interpretation der Lebensmittelkennzeichnung, die durch die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 geregelt ist. Nach dieser Verordnung müssen alle Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, in der Zutatenliste der Endprodukte bekanntlich gemacht werden.
Dies bezieht sich aber nur auf die Zutaten und nicht auf die unbeabsichtigte Anwesenheit von Allergenen im Endprodukt, die durch Verunreinigung bei der Ernte, Transport, Abpackung, Lagerung oder sogar durch Fremdgetreide verursacht werden können. Manche Hersteller ergänzen die Zutatenliste mit dem sogenannten Spurensatz: „Kann Spuren von Gluten enthalten“. Dieser Satz bedeutet nicht, dass das Produkt tatsächlich glutenhaltig ist, genauso garantiert die Abwesenheit dieser Anmerkung nicht, dass eine Kontamination durch Gluten ausgeschlossen ist. Dieser Hinweis ist nicht gesetzlich geregelt, wie es bei der Zutatenliste der Fall ist. Viele Verbraucher halten ihn deshalb für überflüssig und sehen ihn als eine reine Absicherung des Herstellers im Falle einer Haftungsklage an.
Dennoch sind viele Konsumenten der Meinung, dass der Spurensatz sehr wohl etwas zu bedeuten hat: Wenn der Hersteller selbst darauf hinweist, dass Gluten enthalten sein kann, heißt dies, dass es bei der Produktion kein bewusstes Allergenmanagement gab. Zur Sicherheit werden diese Produkte also von vielen Menschen mit Zöliakie vermieden.
Am 22. November 2019 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Rückruf der Firma dennree GmbH für eine Kokosmilcheiscreme, in dem Folgendes zu lesen war:
Durch eine Rohstoffkontamination besteht die Möglichkeit, dass Spuren von Gluten enthalten sind. Auf der Verpackung befindet sich hierzu kein Warnhinweis.
Daraus lässt sich schließen, dass dieses Produkt deswegen zurückgerufen wird, weil es den Spurensatz nicht trug. Stünde nach der Zutatenliste der Hinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“, so gäbe es keinen Bedarf für einen Rückruf. Das bedeutet wiederum, dass sämtliche Produkte mit dem Spurensatz ebenso mit Gluten kontaminiert sein können, ohne dass dafür eine entsprechende Warnung erlassen wird. Viele davon werden heutzutage von Menschen mit Zöliakie konsumiert, weil auf der Verpackung keine glutenhaltige Zutat aufgelistet ist.
Ein Einkauf nach diesem Prinzip stellt eine große Gefahr für Menschen mit Zöliakie dar. Deswegen sollten sie sich auf Lebensmittel beschränken, die entweder von Natur aus glutenfrei sind, unverarbeitet vermarktet werden und keinen Spurensatz auf der Verpackung tragen, oder explizit als glutenfrei gekennzeichnet sind.